13.4.17

 

„Umverteilung“ ist rechtswidrig!

Zu Recht wendet sich Österreich gegen das von der EU-Kommission als „Relocation“ und „Flüchtlingsumverteilung“ bezeichnete Programm. Abgesehen davon, dass der Begriff einer Zwangsumverteilung der Zeit des Kommunismus entstammt und Güter betraf - und nicht Menschen -, ist diese Forderung auch ohne juristisch haltbare Grundlage: Denn der Dublin-II-Verordnung der EU selbst zufolge ist derjenige Staat für das jeweilige Asylverfahren zuständig, in dem der betreffende Asylwerber erstmals die Außengrenze überschritten hat, und nicht ein anderer Staat!

Adrian Hollaender

In Anbetracht dessen, dass die Italiener auf ihre Bevölkerung hochgerechnet, nicht mal ein Drittel unserer Asylanten haben, aber wir jetzt die ihren aufnehmen sollen, ist das eine ganz besondere Unverschämtheit!
bluetrue

  

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