13.4.17
„Umverteilung“ ist rechtswidrig!
Zu Recht wendet sich
Österreich gegen das von der EU-Kommission als „Relocation“ und
„Flüchtlingsumverteilung“ bezeichnete Programm. Abgesehen davon, dass
der Begriff einer Zwangsumverteilung der Zeit des Kommunismus entstammt
und Güter betraf - und nicht Menschen -, ist diese Forderung auch ohne
juristisch haltbare Grundlage: Denn der Dublin-II-Verordnung der EU
selbst zufolge ist derjenige Staat für das jeweilige Asylverfahren
zuständig, in dem der betreffende Asylwerber erstmals die Außengrenze
überschritten hat, und nicht ein anderer Staat!
Adrian Hollaender
In Anbetracht dessen, dass die Italiener auf ihre Bevölkerung hochgerechnet, nicht mal ein Drittel unserer Asylanten haben, aber wir jetzt die ihren aufnehmen sollen, ist das eine ganz besondere Unverschämtheit!
bluetrue
Adrian Hollaender
In Anbetracht dessen, dass die Italiener auf ihre Bevölkerung hochgerechnet, nicht mal ein Drittel unserer Asylanten haben, aber wir jetzt die ihren aufnehmen sollen, ist das eine ganz besondere Unverschämtheit!
bluetrue