28.10.17

 

Gemeinde muss Kreuz von Papst-Statue entfernen

Auf die Trennung von Kirche und Staat legt man in Frankreich großen Wert. Nun hat das höchste Verwaltungsgericht entschieden: Auch Johannes Paul II. muss ohne Kreuz auskommen. 

Eine Gemeinde in der Bretagne muss auf höchstrichterliche Anordnung das Kreuz von einem Denkmal für Papst Johannes Paul II. entfernen. Das religiöse Zeichen an einem öffentlichen Ort verstoße gegen die Trennung von Kirche und Staat, entschied das oberste französische Verwaltungsgericht am Mittwoch in Paris.

Die 9.800-Einwohner-Gemeinde Ploërmel hatte das 7,50 Meter hohe Monument 2006 von einem russischen Bildhauer Surab Zereteli, Präsident der Akademie der Schönen Künste in Moskau, als Geschenk erhalten. Sie erinnert an einen Besuch von Papst Johannes Paul II. in der Region im Jahr 1996. Das Bildnis wird von einem Bogen überragt, auf dem das große Kreuz steht. Dieses erregte bereits vor der Einweihung im Dezember 2006 (siehe Bild) den Zorn vieler Bürger. Hunderte waren damals auf die Straße gezogen, um für die Trennung von Kirche und Staat zu demonstrieren.
Statue darf bleiben - aber ohne Kreuz

Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit entschied der französische Staatsrat, das höchste Verwaltungsgericht, nun zugunsten der Klage eines Freidenker-Verbands. Entgegen einer früheren, später wieder aufgehobenen Gerichtsentscheidung, muss jedoch nicht das gesamte Denkmal, sondern nur das prominente Kreuz entfernt werden. Der Verband hatte sich vor Gericht auf die gesetzlich garantierte Laizität berufen. Ein Gesetz aus dem Jahr 1905 schreibt die strikte Trennung von Kirche und Staat vor und verbietet es, religiöse Zeichen an öffentlichen Orten anzubringen. Ausnahmen gibt es etwa für Kirchen.

Im Jahr 2016 hatte der Staatsrat ebenfalls aufgrund des Laizitäts-Gesetzes entschieden, dass Weihnachtskrippen nur unter strikten Bedingungen in Rathäusern aufgestellt werden dürfen. Der Umgang mit religiösen Zeichen in der Öffentlichkeit sorgt in Frankreich immer wieder für Kontroversen. So wurden 2004 Kopftücher und andere auffällige religiöse Symbole in Schulen verboten.

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