21.11.18
Was hinter dem UN-Migrationspakt steht
Für die Kritiker sendet der UN-Migrationspakt die Botschaft, dass Massenzuwanderung legalisiert und erleichtert werden soll.
Am 11. Dezember 2018 soll im Rahmen einer UN-Konferenz in Marrakesch (Marokko) der „Globale Pakt für sichere, ordentliche und reguläre Migration“ (Global Compact for Migration) verabschiedet und von den UN-Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden.
Dieser Pakt beinhaltet sehr umfassende Absichtserklärungen, die für die einzelnen Staaten teils massive Auswirkungen nach sich ziehen werden. Es geht unter anderem darum, illegale in legale Einwanderung zu verwandeln durch Maßnahmen, welche dazu führen sollen „die Verfügbarkeit von Wegen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu verbessern und zu diversifizieren“.
Deutschland ist – verstärkt seit Herbst 2015 – Hauptzielland von Migrantenströmen. Von daher wird der „Globale Pakt für sichere, ordentliche und reguläre Migration“ für Deutschland deutlich weiter reichende Auswirkungen haben, als es für andere Staaten, die kein oder nur in geringem Maße Ziel von Migranten sind, der Fall ist.
Um so erstaunlicher ist es, dass der „Migrationspakt“ in der deutschen Politik und Öffentlichkeit bisher kaum thematisiert und diskutiert wurde.
Die NWZ (Nordwest Zeitung) hat in einem Artikel einige besonders kritische Punkte des Vertrages zusammengefasst und die möglichen Konsequenzen aus diesen Passagen benannt:
An anderer Stelle verpflichten sich die Staaten, gesetzliche Mechanismen zu entwickeln, die illegalen Einwanderern zu einem legalen Status verhelfen. Zudem sollen Einwanderungsländer überprüfen, „ob Sanktionen eine geeignete Antwort auf irreguläre Einreise oder irregulären Aufenthalt … sind“. Im Klartext: Illegale Einreise und illegaler Aufenthalt sollen straffrei gestellt werden.
Auf einer praktischen Ebene bedeutet das, die Staaten verpflichten sich auch, interne Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Einwanderung zu entschärfen. So enthält das Papier eine Verpflichtung, „Entziehung der Freiheit von Migranten nur als letztes Mittel einzusetzen“. Abschiebehaft wäre damit zumindest in Frage gestellt.
Kreuzgefährlich für die Meinungs- und Pressefreiheit wird es schließlich in Punkt 17. Unter dem Vorwand des Kampfes gegen „Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz“ verpflichten sich unterzeichnende Staaten nicht nur, den öffentlichen Diskurs über Einwanderung zu kontrollieren, sondern auch, ihn in eine bestimmte Richtung zu lenken: „Wir werden … eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und –begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung“, heißt es da. Die Staaten verpflichten sich hier zu nichts weniger als einer großangelegten Agitationskampagne pro Einwanderung. Wenn schließlich freigiebig mit unbestimmten Gummibegriffen wie „Fremdenfeindlichkeit“, „Diskriminierung“ oder „Intoleranz“ operiert wird, ist das durchschaubar ein Instrument zur Diffamierung jeglicher kritischer öffentlicher Äußerungen über Einwanderung – und letztendlich ein Weg, diese Kritik staatlich zu unterbinden. Sollen außerdem Gruppen von Einwanderern in diesem Zusammenhang Kollektivrechte bei der Verfolgung mutmaßlicher „Diskriminierung“ zugestanden werden, ebnet das den Weg in die Etablierung stabiler Parallelgesellschaften mit scharfen juristischen Waffen gegen die Bevölkerung der Zielländer.
Mittlerweile haben verschiedene Staaten, darunter Österreich, Ungarn, Australien und die Vereinigten Staaten erklärt, dass sie den „Globalen Pakt für sichere, ordentliche und reguläre Migration“ nicht unterzeichnen werden. Weitere Staaten, u.a. Tschechien, Kroatien und Dänemark, sowie mehrere asiatische Staaten werden diesen voraussichtlich folgen und ebenfalls nicht unterzeichnen.
In Deutschland ist nun kurz vor der Unterzeichnung zumindest innerhalb der Unionsparteien CDU und CSU eine Diskussion über den Pakt und seine Folgen entbrannt. Mehrere Bundestagsabgeordnete, darunter MdB Silke Launert (CSU), MdB Marian Wendt (CDU) und MdB Sylvia Pantel (CDU), fordern eine Abstimmung in ihrer Fraktion, der Berliner Kreis in der CDU spricht sich kritisch gegen den Pakt aus und die WerteUnion hat eine eine Unterschriftenaktion gegen den „Migrationspakt“ angekündigt.
Petition
Mit dieser Petition wenden wir uns an die CDU/CSU – Bundestagsfraktion mit der Bitte, sich im Bewusstsein der besonderen Situation Deutschlands als Hauptzielland von Migration gegen die Unterzeichnung des „Globalen Paktes für sichere, ordentliche und reguläre Migration“ auszusprechen und die Bundesregierung von einer Unterzeichnung abzuhalten.
Nur durch den Verzicht auf eine Unterzeichnung in der vorliegenden Form kann eindeutig verhindert werden, dass durch die Umsetzung von Verpflichtungserklärungen in nationales Recht massiver Schaden für Deutschland entsteht.
Weitere Informationen:
Der Text des „Globalen Paktes für sichere, ordentliche und reguläre Migration“:
http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf
Pressemeldungen (Auswahl):
https://www.nwzonline.de/meinung/oldenburg-nwz-analyse-zum-un-einwanderungspakt-pakt-mit-pferdefuss_a_50,3,135440662.htmlhttps://www.tagesspiegel.de/politik/bundestag-die-gegner-des-migrationspakts-in-der-cdu-formieren-sich/23624448.htmlhttps://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.cdu-zum-migrationspakt-streit-in-der-cdu-ueber-un-migrationspakt.0a22ea3d-b717-48e3-a702-fcb15665094c.htmlhttps://www.ejz.de/blick-in-die-welt/politik/tschechien-sagt-nein-zum-un-migrationspakt_241_111619851-122-.htmlhttps://www.insuedthueringen.de/deutschlandwelt/schlaglichter/Bulgarien-zieht-sich-aus-UN-Migrationspakt-zurueck;art2822,6423518
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Tatsächlich hatte die Bundesregierung offenbar von Anfang an die Federführung hinter den Kulissen der Paktschließung. Unter dem Vorsitz Deutschlands und Marokkos trafen sich Diplomaten, Politiker und diverse Interessengruppen 2017 und 2018 bei mehreren Veranstaltungen des "Global Forum on Migration and Development". Das GFMD hat mit Hilfe des Außenministeriums das Marrakesch-Papier maßgeblich formuliert. Es erklärt auf seiner Webseite den Gipfel in Marokko zum "Höhepunkt" der "globalen Migrationsgemeinschaft" um "allgemeine Prinzipien und gerichtlich einklagbare Verbindlichkeiten" der Migration festzuschreiben. "Einklagbare Verbindlichkeit" ist genau das, was die Kritiker des Migrationspakts ohnedies als Fernziel der Paktes unterstellen.
Arbour verkündet hingegen: "Der Pakt ist kein Vertrag, er ist rechtlich also nicht bindend." Warum aber sollte es ihn dann geben, wenn er nicht eine formale Wirkung entfalten soll? Rechtlich unverbindliche Vereinbarungen gehen häufig in internationales Recht über. Ein prominentes Beispiel ist etwa der Pariser Klimavertrag. Arbour entgegnet den Kritikern: "Dieser Pakt fördert Migration nicht, er zielt weder auf eine Reduzierung noch Erhöhung von Wanderungen. Er sagt weder, dass Migration gut sei noch schlecht." Warum bezeichnet dann seine Präambel ausdrücklich Migration als Quelle von Wohlstand und Innovation? Auf Nachfrage erklärt Arbour: "Weil es die Wahrheit ist." Da der Ton in der Pakt-Debatte schärfer wird, formuliert auch Arbour zusehends aggressiver. Arbour glaubt, dass Länder, die den Pakt nicht unterzeichnen wollen den "Text entweder falsch verstanden haben oder unaufrichtig sind". Damit aber diffamiert Arbour ihre Kritiker und ganze Länder wie die USA, Österreich oder Australien als Dummköpfe oder Lügner.
Der agitatorische Tonfall ist kein Zufall. Denn Louise Arbour gilt nicht nur als "Mutter des Migrationspaktes", sie ist auch eine leidenschaftliche, politische Aktivistin. Seit Jahrzehnten betreibt sie aus einer linksliberalen Haltung heraus Politik zum Thema Minderheiten und Völkerrecht; ihre politischen Gegner rufen sie gerne "Comrade Louise", Genossin Louise. Als Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen attackierte sie regelmäßig die US-Außenpolitik ebenso wie Israel oder auch die eigene Regierung in Kanada, die angeblich zu wenig für indianische Ureinwohner tue. Arbour setzt sich dabei auch in politische Nesseln, so als sie die Arabische Charta der Menschenrechte begrüßte, die Israel einseitig des Rassismus bezichtigte und den Zionismus zu "eliminieren" suchte. Erst nach heftiger Kritik westlicher Staaten distanzierte sich Arbour von einigen Aussagen dieser Erklärung. Großen, parteiübergreifenden Respekt erwarb sich Arbour aber als Chefanklägerin der Tribunale zum Völkermord in Ruanda und zu den Verbrechen während der Jugoslawienkriege. Nun steht sie auf den europäischen Meinungsbühnen, um Angela Merkel einen Legitimationspakt ihrer Migrationspolitik zu ermöglichen. Doch es könnte sein, dass sie Merkel damit nur tiefer in politische Probleme treibt. Jens Spahn dürfte das hoffen.
ntv
Am 11. Dezember 2018 soll im Rahmen einer UN-Konferenz in Marrakesch (Marokko) der „Globale Pakt für sichere, ordentliche und reguläre Migration“ (Global Compact for Migration) verabschiedet und von den UN-Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden.
Dieser Pakt beinhaltet sehr umfassende Absichtserklärungen, die für die einzelnen Staaten teils massive Auswirkungen nach sich ziehen werden. Es geht unter anderem darum, illegale in legale Einwanderung zu verwandeln durch Maßnahmen, welche dazu führen sollen „die Verfügbarkeit von Wegen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu verbessern und zu diversifizieren“.
Deutschland ist – verstärkt seit Herbst 2015 – Hauptzielland von Migrantenströmen. Von daher wird der „Globale Pakt für sichere, ordentliche und reguläre Migration“ für Deutschland deutlich weiter reichende Auswirkungen haben, als es für andere Staaten, die kein oder nur in geringem Maße Ziel von Migranten sind, der Fall ist.
Um so erstaunlicher ist es, dass der „Migrationspakt“ in der deutschen Politik und Öffentlichkeit bisher kaum thematisiert und diskutiert wurde.
Die NWZ (Nordwest Zeitung) hat in einem Artikel einige besonders kritische Punkte des Vertrages zusammengefasst und die möglichen Konsequenzen aus diesen Passagen benannt:
An anderer Stelle verpflichten sich die Staaten, gesetzliche Mechanismen zu entwickeln, die illegalen Einwanderern zu einem legalen Status verhelfen. Zudem sollen Einwanderungsländer überprüfen, „ob Sanktionen eine geeignete Antwort auf irreguläre Einreise oder irregulären Aufenthalt … sind“. Im Klartext: Illegale Einreise und illegaler Aufenthalt sollen straffrei gestellt werden.
Auf einer praktischen Ebene bedeutet das, die Staaten verpflichten sich auch, interne Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Einwanderung zu entschärfen. So enthält das Papier eine Verpflichtung, „Entziehung der Freiheit von Migranten nur als letztes Mittel einzusetzen“. Abschiebehaft wäre damit zumindest in Frage gestellt.
Kreuzgefährlich für die Meinungs- und Pressefreiheit wird es schließlich in Punkt 17. Unter dem Vorwand des Kampfes gegen „Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz“ verpflichten sich unterzeichnende Staaten nicht nur, den öffentlichen Diskurs über Einwanderung zu kontrollieren, sondern auch, ihn in eine bestimmte Richtung zu lenken: „Wir werden … eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und –begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung“, heißt es da. Die Staaten verpflichten sich hier zu nichts weniger als einer großangelegten Agitationskampagne pro Einwanderung. Wenn schließlich freigiebig mit unbestimmten Gummibegriffen wie „Fremdenfeindlichkeit“, „Diskriminierung“ oder „Intoleranz“ operiert wird, ist das durchschaubar ein Instrument zur Diffamierung jeglicher kritischer öffentlicher Äußerungen über Einwanderung – und letztendlich ein Weg, diese Kritik staatlich zu unterbinden. Sollen außerdem Gruppen von Einwanderern in diesem Zusammenhang Kollektivrechte bei der Verfolgung mutmaßlicher „Diskriminierung“ zugestanden werden, ebnet das den Weg in die Etablierung stabiler Parallelgesellschaften mit scharfen juristischen Waffen gegen die Bevölkerung der Zielländer.
Mittlerweile haben verschiedene Staaten, darunter Österreich, Ungarn, Australien und die Vereinigten Staaten erklärt, dass sie den „Globalen Pakt für sichere, ordentliche und reguläre Migration“ nicht unterzeichnen werden. Weitere Staaten, u.a. Tschechien, Kroatien und Dänemark, sowie mehrere asiatische Staaten werden diesen voraussichtlich folgen und ebenfalls nicht unterzeichnen.
In Deutschland ist nun kurz vor der Unterzeichnung zumindest innerhalb der Unionsparteien CDU und CSU eine Diskussion über den Pakt und seine Folgen entbrannt. Mehrere Bundestagsabgeordnete, darunter MdB Silke Launert (CSU), MdB Marian Wendt (CDU) und MdB Sylvia Pantel (CDU), fordern eine Abstimmung in ihrer Fraktion, der Berliner Kreis in der CDU spricht sich kritisch gegen den Pakt aus und die WerteUnion hat eine eine Unterschriftenaktion gegen den „Migrationspakt“ angekündigt.
Petition
Mit dieser Petition wenden wir uns an die CDU/CSU – Bundestagsfraktion mit der Bitte, sich im Bewusstsein der besonderen Situation Deutschlands als Hauptzielland von Migration gegen die Unterzeichnung des „Globalen Paktes für sichere, ordentliche und reguläre Migration“ auszusprechen und die Bundesregierung von einer Unterzeichnung abzuhalten.
Nur durch den Verzicht auf eine Unterzeichnung in der vorliegenden Form kann eindeutig verhindert werden, dass durch die Umsetzung von Verpflichtungserklärungen in nationales Recht massiver Schaden für Deutschland entsteht.
Weitere Informationen:
Der Text des „Globalen Paktes für sichere, ordentliche und reguläre Migration“:
http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf
Pressemeldungen (Auswahl):
https://www.nwzonline.de/meinung/oldenburg-nwz-analyse-zum-un-einwanderungspakt-pakt-mit-pferdefuss_a_50,3,135440662.htmlhttps://www.tagesspiegel.de/politik/bundestag-die-gegner-des-migrationspakts-in-der-cdu-formieren-sich/23624448.htmlhttps://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.cdu-zum-migrationspakt-streit-in-der-cdu-ueber-un-migrationspakt.0a22ea3d-b717-48e3-a702-fcb15665094c.htmlhttps://www.ejz.de/blick-in-die-welt/politik/tschechien-sagt-nein-zum-un-migrationspakt_241_111619851-122-.htmlhttps://www.insuedthueringen.de/deutschlandwelt/schlaglichter/Bulgarien-zieht-sich-aus-UN-Migrationspakt-zurueck;art2822,6423518
UN-Migrationspakt nicht unterzeichnen!
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
[Ihr Name]
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Tatsächlich hatte die Bundesregierung offenbar von Anfang an die Federführung hinter den Kulissen der Paktschließung. Unter dem Vorsitz Deutschlands und Marokkos trafen sich Diplomaten, Politiker und diverse Interessengruppen 2017 und 2018 bei mehreren Veranstaltungen des "Global Forum on Migration and Development". Das GFMD hat mit Hilfe des Außenministeriums das Marrakesch-Papier maßgeblich formuliert. Es erklärt auf seiner Webseite den Gipfel in Marokko zum "Höhepunkt" der "globalen Migrationsgemeinschaft" um "allgemeine Prinzipien und gerichtlich einklagbare Verbindlichkeiten" der Migration festzuschreiben. "Einklagbare Verbindlichkeit" ist genau das, was die Kritiker des Migrationspakts ohnedies als Fernziel der Paktes unterstellen.
Arbour verkündet hingegen: "Der Pakt ist kein Vertrag, er ist rechtlich also nicht bindend." Warum aber sollte es ihn dann geben, wenn er nicht eine formale Wirkung entfalten soll? Rechtlich unverbindliche Vereinbarungen gehen häufig in internationales Recht über. Ein prominentes Beispiel ist etwa der Pariser Klimavertrag. Arbour entgegnet den Kritikern: "Dieser Pakt fördert Migration nicht, er zielt weder auf eine Reduzierung noch Erhöhung von Wanderungen. Er sagt weder, dass Migration gut sei noch schlecht." Warum bezeichnet dann seine Präambel ausdrücklich Migration als Quelle von Wohlstand und Innovation? Auf Nachfrage erklärt Arbour: "Weil es die Wahrheit ist." Da der Ton in der Pakt-Debatte schärfer wird, formuliert auch Arbour zusehends aggressiver. Arbour glaubt, dass Länder, die den Pakt nicht unterzeichnen wollen den "Text entweder falsch verstanden haben oder unaufrichtig sind". Damit aber diffamiert Arbour ihre Kritiker und ganze Länder wie die USA, Österreich oder Australien als Dummköpfe oder Lügner.
Der agitatorische Tonfall ist kein Zufall. Denn Louise Arbour gilt nicht nur als "Mutter des Migrationspaktes", sie ist auch eine leidenschaftliche, politische Aktivistin. Seit Jahrzehnten betreibt sie aus einer linksliberalen Haltung heraus Politik zum Thema Minderheiten und Völkerrecht; ihre politischen Gegner rufen sie gerne "Comrade Louise", Genossin Louise. Als Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen attackierte sie regelmäßig die US-Außenpolitik ebenso wie Israel oder auch die eigene Regierung in Kanada, die angeblich zu wenig für indianische Ureinwohner tue. Arbour setzt sich dabei auch in politische Nesseln, so als sie die Arabische Charta der Menschenrechte begrüßte, die Israel einseitig des Rassismus bezichtigte und den Zionismus zu "eliminieren" suchte. Erst nach heftiger Kritik westlicher Staaten distanzierte sich Arbour von einigen Aussagen dieser Erklärung. Großen, parteiübergreifenden Respekt erwarb sich Arbour aber als Chefanklägerin der Tribunale zum Völkermord in Ruanda und zu den Verbrechen während der Jugoslawienkriege. Nun steht sie auf den europäischen Meinungsbühnen, um Angela Merkel einen Legitimationspakt ihrer Migrationspolitik zu ermöglichen. Doch es könnte sein, dass sie Merkel damit nur tiefer in politische Probleme treibt. Jens Spahn dürfte das hoffen.
ntv