19.1.14
Neue Internetseite "pro-religion.at"
Mit der neuen Internetseite www.pro-religion.at
setzen die 14 gesetzlich anerkannten Kirchen und
Religionsgesellschaften in Österreich erstmals ein gemeinsames Zeichen
im Internet. Unmittelbarer Anlass für die Seite ist das "Volksbegehren
gegen Kirchenprivilegien", von dem die Religionsgemeinschaften
gleichermaßen betroffen sind. Mit dieser Internetinitiative
konkretisiert sich eine intensivierte Zusammenarbeit, die mit der
Gründung der "Plattform der Kirchen und Religionsgesellschaften" im Mai
2012 begonnen hat.
Weiters sind in Österreich anerkannt die Altkatholische Kirche, die Armenisch-apostolische Kirche, die Evangelische Kirche A. und H.B., die Evangelisch-methodistische Kirche, die Israelitische Religionsgesellschaft, die Islamische Glaubensgemeinschaft, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen), die Koptisch-orthodoxe Kirche, die Neuapostolische Kirche, die Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft und die Syrisch-Orthodoxe Kirche. Mit dem Orthodoxengesetz sind zudem die Bulgarisch-orthodoxe, die Griechisch-orthodoxe, die Rumänisch-orthodoxe, die Russisch-orthodoxe und die Serbisch-orthodoxe Kirchengemeinde anerkannt.
Materialien und Links sowie ein Frage-Antwort-Katalog runden den ersten gemeinsamen Web-Auftritt der Religionsgemeinschaften ab.
Religionen - für den Menschen da
"Kirchen und Religionsgemeinschaften sind für den Menschen da, sie sind nah am Leben und immer dort zu finden, wo das Leben pulsiert", so ist auf www.pro-religion.at unter "Wofür wir stehen" zu lesen. Weil Religion "nicht etwa Vertröstung auf ein Jenseits, sondern die Befähigung zum Leben im Hier und Jetzt" meint, leisten Kirchen und Religionsgemeinschaften immer auch einen konkreten Beitrag für das Gemeinwohl. Dieser werde besonders deutlich, wenn es um Spiritualität, Soziales, Bildung, Kultur und Werte geht.Begriff "Privilegien" ist irreführend
Aus aktuellem Anlass findet sich auf der Internetseite eine Stellungnahme des Religionsrechtlers Richard Potz von der Wiener Juristischen Fakultät. Darin diagnostiziert Potz für Österreich ein System der "institutionellen Trennung von Staat und Kirche", das gleichzeitig einen "rechtlichen Rahmen für die Kooperation mit den Religionsgemeinschaften" bereitstellt. Kritisch äußert sich Potz zu den sogenannten "Privilegien" der Kirchen und Religionsgesellschaften. Dieser Begriff sei "irreführend". Zudem enthielten die Forderungen des Volksbegehrens "überwiegende unrichtige Feststellungen", die vom Rechtsexperten in der Folge behandelt werden.Von Altkatholisch bis Syrisch-orthodox
Bereits auf der Startseite stellen sich die 14 anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften mit einer Beschreibung und entsprechenden Web-Links selbst vor. Von der ältesten, der Katholischen Kirche, die als ehemalige Staatsreligion über eine sogenannte "historische Anerkennung" bis zur jüngsten, Jehovas Zeugen, die 2009 per Verordnung anerkannt wurden.Weiters sind in Österreich anerkannt die Altkatholische Kirche, die Armenisch-apostolische Kirche, die Evangelische Kirche A. und H.B., die Evangelisch-methodistische Kirche, die Israelitische Religionsgesellschaft, die Islamische Glaubensgemeinschaft, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen), die Koptisch-orthodoxe Kirche, die Neuapostolische Kirche, die Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft und die Syrisch-Orthodoxe Kirche. Mit dem Orthodoxengesetz sind zudem die Bulgarisch-orthodoxe, die Griechisch-orthodoxe, die Rumänisch-orthodoxe, die Russisch-orthodoxe und die Serbisch-orthodoxe Kirchengemeinde anerkannt.
Materialien und Links sowie ein Frage-Antwort-Katalog runden den ersten gemeinsamen Web-Auftritt der Religionsgemeinschaften ab.