27.2.15

 

EU will Feminismus-Kritik verbieten

EU-Toleranzpapier diktiert konkrete Maßnahmen

Die EU plant konkreten Maßnahmen, um die Kritik am Feminismus zu eliminieren und somit die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Ein 12-seitiger europäischer Maßnahmenplan zur „Förderung der Toleranz” diktiert den Rahmen, in welchem zukünftig Kritik geübt werden darf. Diese Rahmenvorgaben stehen in krassem Gegensatz zur Meinungsfreiheit. Kritik am Feminismus soll ebenfalls verboten werden.

Intolerantes Toleranzpapier
Die Europäisches Rahmenstatur zur Förderung der Toleranz sieht in Abschnitt 2e vor, dass die EU „konkrete Maßnahmen” ergreift, um Rassismus, Vorurteile nach Hautfarbe, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Xenophobie, Antisemitismus, Homophobie und “Anti-Feminismus” zu “eliminieren”. Wörtlich heißt es:
„(e) Take concrete action to combat intolerance, in particular with a view to eliminating racism, colour bias, ethnic discrimination, religious intolerance, totalitarian ideologies, xenophobia, antiSemitism, anti-feminism and homophobia.”

Intolerantes Toleranzpapier
Der Begriffe „Feminismus“ stößt unter anderem deshalb auf Kritik, weil es sich beim Feminismus um keinen der genetisch oder kulturell determinierten Gruppenmerkmale handelt, sondern um eine politische Ideologie. Dies stellt Peter Mühlbauer in seinem Artikel „Intolerantes Toleranzpapier“ auf dem Medienportal heise fest.
Hätten die Verfasser des Papiers gewollt, dass nicht die Kritik am Feminismus, sondern an Frauen als Gruppe eliminiert werden soll, dann hätten sie den Begriff „Misogynie” verwenden müssen, so Mühlbauer weiter. Misogynie ist die altgriechische Bezeichnung für „Weiberfeind“ und drückt heute frauenfeindlichen Äußerungen und Polemiken in der Literatur wie in der Alltagssprache aus.

Nicht mit Artikel 5 des GG vereinbar
Ob eine „Eliminierung” von Kritik, wie sie das auf dem Server des Europaparlaments gehostete Papier fordert, mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar wäre, ist ausgesprochen fraglich: Das liegt zum einem am Artikel 5 der Verfassung, in dem die Meinungs-, die Presse-, die Kunst- und die Wissenschaftsfreiheit geschützt sind. Werden diese Grundrechte eingeschränkt, dann müssen höherwertige Schutzgüter betroffen sein.

Zum anderen könnten sich andere politische Ideologien wie die Sozialdemokratie, der Ökologismus, der Libertarismus oder der BüSo (Bürgerrechtsbewegung Solidarität ) – Keynesianismus auf den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes berufen und fordern, dass auch die Kritik an ihnen verboten werde, so der Einwurf des Autors weiter.

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