19.6.18
Kurzzeitpflege
Die Hilfswerk Kurzzeit- und Urlaubspflege ist für Sie da,
Die 24-Stunden-Betreuung wird üblicherweise durch zwei Personenbetreuer/innen wahrgenommen, wobei sich diese meist im 14-Tages-Rhythmus abwechseln.
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- wenn Sie stundenweise professionelle Unterstützung zu Hause benötigen,
- wenn Sie etwas Zeit zum „Verschnaufen" brauchen,
- wenn Sie als pflegende/r Angehörige/r und/oder Betroffener Rat und Anleitung suchen.
Die 24-Stunden-Betreuung wird üblicherweise durch zwei Personenbetreuer/innen wahrgenommen, wobei sich diese meist im 14-Tages-Rhythmus abwechseln.
- Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen, Bügeln
- Hilfe bei der Körperhygiene und beim An- und Auskleiden
- Unterstützung in der Lebensführung und Gesellschaft
- Unterstützung bei Erledigungen und Wegen
- bei Bedarf medizinisch-pflegerische Tätigkeiten
Voraussetzungen
Das
Hilfswerk verpflichtet sich zu fairen Bedingungen, kompetenter
Betreuung und sicheren Abläufen. Um die 24-Stunden-Betreuung in Anspruch
nehmen zu können müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Die Betreuerin bzw. der Betreuer müssen für die Dauer der Arbeitsperiode ein eigenes Zimmer oder einen abgetrennten Schlafplatz zur Verfügung haben.
- Die Betreuerin bzw. der Betreuer dürfen Bad und Küche mitbenützen.
- Die Betreuerin bzw. der Betreuer muss bei der zu betreuenden Person mit einem Nebenwohnsitz gemeldet werden.
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