19.6.18

 

Kurzzeitpflege

Die Hilfswerk Kurzzeit- und Urlaubspflege ist für Sie da,
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Die 24-Stunden-Betreuung wird üblicherweise durch zwei Personenbetreuer/innen wahrgenommen, wobei sich diese meist im 14-Tages-Rhythmus abwechseln.
Die 24-Stunden-Betreuung wird durch das Sozialministerium gefördert. Diese Förderung bekommen Sie ab einer Pflegeldeinstufung in Stufe 3 und wenn das monatliche Netto-Einkommen der zu betreuenden Person 2.500,- Euro nicht übersteigt. Pflegegeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnungsbeihilfe zählen nicht zum Einkommen.

Voraussetzungen

Das Hilfswerk verpflichtet sich zu fairen Bedingungen, kompetenter Betreuung und sicheren Abläufen. Um die 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen zu können müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
  • Die Betreuerin bzw. der Betreuer müssen für die Dauer der Arbeitsperiode ein eigenes Zimmer oder einen abgetrennten Schlafplatz zur Verfügung haben.
  • Die Betreuerin bzw. der Betreuer dürfen Bad und Küche mitbenützen.
  • Die Betreuerin bzw. der Betreuer muss bei der zu betreuenden Person mit einem Nebenwohnsitz gemeldet werden.


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