19.6.18

 

CETA = VOLKSVERRAT


Wie schwerwiegend für die Zukunft Österreichs diese Entscheidung tatsächlich ist, geht aus dem Appell von Rechtsanwältin Dr. Eva Maria BARKI hervor, den diese wenige Wochen vor der Nationalratssitzung an alle 183 Abgeordneten sandte. Daraus geht auch hervor, daß die Rechtfertigungsversuche für den Bruch eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen einfach nicht stimmen. Weder wurden dem Abkommen „die Giftzähne gezogen“ (Strache) noch sind die „Bedenken im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Umwelt- und Sozialpolitik jetzt ausgeräumt“ (Hofer). 

„Mit uns kein CETA ohne Volksabstimmung“ war zur „absoluten Koalitionsbedingung“ erklärt worden!!! Zu den wesentlichsten Merkmalen jeder Demokratie gehört die Gewaltenteilung, mit der sichergestellt werden soll, daß nicht eine Gewalt allein allmächtig wird. Dabei ist das Parlament (National- und Bundesrat) die erste, weil gesetzgebende(legislative) Gewalt. Die Regierung als nicht gewählte exekutive Gewalt soll diese Gesetze nur mithilfe der Ordnungskräfte vollziehen, sie hat aber kein Recht, die vom Volk gewählten Abgeordneten zu bevormunden oder gar deren Abstimmungsverhalten „sicherzustellen“, wie dies verfassungswidriger Weise Kurz und Strache im Koalitionspakt sogar schriftlich vereinbarten. 

Es ist wohl auch bezeichnend, daß diese folgenschwere Abstimmung ausgerechnet am Tag der Eröffnung der Fußball-Weltmeisterschaft angesetzt wurde, dem den Olympischen Spielen weltweit meist beachteten Medienereignis. Die Menschen sollen von den ihr Leben bestimmenden Entscheidungen möglichst wenig mitbekommen ... Dabei sollen offenbar auch die schweren Bedenken von Prof. Wohlmeyer durch die selbstherrlichen Politiker weggewischt werden. Dieser anerkannte und ausgewiesene Kenner der internationalen Handelsordnungen mit langjähriger beruflicher Agrar- und Industrieerfahrung hat in London zu diesem Thema seine Doktorarbeit verfaßt und - wohl im Gegensatz zu den meisten Abgeordneten - die EFTA- und EWR-Verträge ebenso gelesen und analysiert wie den Welthandelsvertrag der WTO und den 1.598 (!) Seiten umfassenden CETA-Vertrag der EU mit Kanada (und damit indirekt auch den USA). 

In der aktuellen Monatszeitschrift „Alles Roger“ nimmt er dazu in einem Interview von Klaus Faißner ausführlich Stellung. In diesem erläutert Wohlmeyer, warum CETA (wörtlich „umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen“) vor allem zur Folge haben wird, daß in Österreich die Sozial- und Umweltstandards in der Produktion gesenkt werden müssen oder die Produktion überhaupt aufgegeben werden muß! Nicht „nur“ bei den Lebensmitteln, auch in vielen anderen Bereichen.  In einem von der Arbeiterkammer in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten von Dr. Konrad Lachmayer wird dargestellt, daß das CETA-Abkommen verfassungswidrig ist, weil es eine Paralleljustiz begründet, die in der Verfassung nirgends vorgesehen ist. 

Daher müßte das Parlament vor der CETA Abstimmung eine entspr. Änderung der österr. Bundesverfassung beschließen. Und damit könnte, besser gesagt müßte eine Volksabstimmung darüber beschlossen werden, wofür ein Drittel der Abgeordneten ausreicht. Aber dazu bräuchte es Mandatare mit Gewissen, denen Österreich mehr bedeutet als ihre hochbezahlte Parteifunktion! Im Nationalrat haben ÖVP/FPÖ/ NEOS eine Zweidrittelmehrheit, im Bundesrat nicht. Der Bundesrat als Länderkammer des Parlaments kann daher den CETA-Vertrag als verfassungswidrig verhindern, da die SPÖ seit den jüngsten Kärntner Landtagswahlen im Bundesrat über mehr als ein Drittel der Mandate verfügt und auf diesem Weg eine Volksabstimmung zu CETA durchsetzen kann. 

Der Bundesrat tagt üblicherweise einige Wochen nach der entspr. Nationalratssitzung. Und auch der Bundespräsident ist gefordert, den CETA-Pakt selbst bei einer evtl. Ratifizierung in National- und Bundesrat nicht zu unterzeichnen. Zu seinen Pflichten gehört es nämlich, Gesetze und Staatsverträge nur dann in Kraft zu setzen, wenn sie verfassungskonform sind. Der Bundespräsident hat in Österreich sowohl exekutive als auch (begrenzte) legislative Funktionen, deshalb wird er ja auch persönlich und direkt vom Volk gewählt. Näheres dazu siehe hier.

Die IHU hat jedenfalls bis zur letzten Minute gegen dieses für die wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und rechtlichen Lebensgrundlagen der Republik Österreich ruinöse Abkommen gekämpft, das vielen weiteren ähnlichen Tür und Tor öffnet - MERCOSUR mit Südamerika, JEFTA mit Japan, etc.etc. 

Initiative Heimat & Umwelt
 

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