29.9.15

 

Schweden verweigert Recht auf Gewissensfreiheit

Von heute, 29. September 2015 bis zum 1. Oktober 2015, verhandelt das Gericht von Jonköping, Schweden, darüber, ob die Hebamme Ellinor Grimmark (rechts im Bild, auf dem Weg in den Gerichtssaal) das Recht hat, aus Gewissensgründen die Mitwirkungen an Abtreibungen zu verweigern.

Die Gewissensfreiheit ist als grundlegendes Menschenrecht in der weltweiten Staatengemeinschaft verankert. Um so mehr erstaunt es, dass gerade ein als besonders liberal geltender Staat wie Schweden seinen Bürgern dieses Grundrecht nicht gewährt. Dies führt z.B. dazu, dass im schwedischen Gesundheitswesen Ärzte, Krankenschwestern und Hebammen gezwungen werden, neben ihrem Dienst am und für das Leben auch an der Vernichtung von Leben in Form von Abtreibungen mitzuwirken. Wer sich weigert, verliert seine Stelle - ein Konflikt, der sicher manche Betroffene zwingt, gegen den Ruf ihres Gewissens an Abtreibungen mitzuwirken.

Der schwedische Staat weigert sich bisher, dieses in internationalen Verträgen festgeschriebene Recht auf Gewissensvorbehalt anzuerkennen, weshalb für Frau Grimmark in Schweden faktisch ein Berufsverbot besteht.

Aktuell hat Papst Franziskus, das Oberhaupt der katholischen Kirche, bei der Pressekonferenz auf dem Rückflug von seinem USA-Besuch zur Frage des Gewissensvorbehaltes Stellung genommen. Papst Franziskus betonte dabei das grundsätzliche Recht auf Gewissensvorbehalt, das jedes Gericht anerkennen müsse. Anderenfalls würde dem Betroffenen ein Menschenrecht verweigert.

http://www.kath.net/news/52232

Sie können weiterhin Ihre Unterstützung und Solidarität mit Ellinor Grimmark bezeugen indem Sie die Petition an sie unterzeichnen:
http://www.citizengo.org/…/15062-unterstuetzung-fuer-ellino…

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